25.05.2022 Aufhebung der Bekanntmachung über Corona-Pandemie: Rahmenkonzept Sport
Lockerungen ab 03.04.2022
Positives Testergebnis – Was zu beachten ist?
Überblick zu den regionalen- sowie überregionalen Vorgaben
Überregionale Informationen
- Meldungen – Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
- Bayerisches Staatsministerium – häufig gestellte Fragen
- Bayerisches Staatsministerium der Justiz
- Bayerisches Ministerialblatt
- Alle Informationen des BLSV zur Corona-Pandemie auf einen Blick
- DOSB – Informationen zum Coronavirus
Regionale Informationen
TV 1868 Burghausen
Ab 17.02.2022 Lockerungen der Corona-Regeln Bayern
Für die eigene sportliche Betätigung in Sportstätten und Fitnessstudios gilt ab sofort 3G (geimpft, genesen, negativ getestet).
Sportveranstaltung sind von Donnerstag an wieder ohne zusätzlichen Test oder Booster-Impfung zugänglich. Überall dort, wo bislang noch die 2G-plus-Regel (geimpft, genesen + aktueller Antigen-Schnelltest) galt, gilt also künftig nur noch 2G (geimpft, genesen).
Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenen-Status Zugang zu allen 2G-Bereichen.
Zusammengefasst ändert sich für den Sportbetrieb ab sofort nachfolgendes:
- Für Teilnehmer am Sportbetrieb (Training, Wettkampf gilt nun 3G (also geimpft, genesen oder getestet)
- Keine Unterscheidung mehr zwischen indoor und outdoor
- Keine Unterscheidung mehr zwischen Sportler, ÜL, Funktionär oder Schiedsrichter
- Für Nicht-Geimpfte Erwachsene sind nachfolgende Testungen anerkannt: PCR-Test (48h), POC-Test (24h), Selbsttest Vorort unter Aufsicht (24h)
- Minderjährige Nicht-Geimpfte Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben künftig generell zu allen Bereichen Zugang. Eine zusätzliche Testung vor dem Sport ist nicht notwendig
- FFP2-Maskenpflicht für den Indoorbereich besteht ebenfalls weiterhin; also in den Fluren, Umkleiden und Eingangsbereichen muss eine Maske getragen werden!
- Mindestabstand von 1,5m, wo immer möglich, ist weiterhin einzuhalten
27.01.2022 Die aktuell gültigen Regelungen auf einem Blick
Das gilt in bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 1.000
Corona Vorgaben Bayern ab 12. Januar 2022
Corona Vorgaben Bayern ab 04. Dezember 2021
Corona Maßnahmen in Bayern seit 24. November 2021
Pressemitteilung vom 23.11.2021 vom Bayerisches Staatsministerium
Update vom 06.11.2021
Die Krankenhausampel wird erweitert und regionalisiert
update vom 06.06.2021
Weitere Lockerungen ab 07.06.2021
Niedrigere Inzidenzen und steigende Impfquote ermöglichen deutliche Lockerungen der Beschränkungen.
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#fragen-zur-13-bayerischen-infektionsschutzmassnahmenverordnung
Update vom 11.01.2021
Eine weitere Verlängerung des Lockdowns und eine Vertiefung der Kontaktbeschränkungen wurde in der Kabinettssitzung vom
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-6-januar-2021/
beschlossen.
Update vom 26.11.2020
Liebe Mitglieder des TV 1868,
aufgrund der derzeitigen Situation sehen wir uns vom Gesetzgeber ausgehend gezwungen,
den gesamten Sportbetrieb mit sofortiger Wirkung, ab 29.10.2020 einzustellen.
Die Sperrung betrifft alle TV Anlagen (Halle, Dojo, Kraftraum, Außenanlagen und Schulturnhallen
bzw. Außenbereiche der Schulen usw.). Diese einschneidende Aussetzung des Sportbetriebes
erfolgt in Absprache mit der Stadt Burghausen.
Eine Verlängerung des Lockdowns wurde in der Kabinettssitzung vom
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-26-november-2020/?seite=1579
beschlossen.
Resultierend werden auch die Spielbetriebe und Turniere eingestellt.
Die Sportverbände werden sich ebenfalls anschließen müssen und den Turnierbetrieb einstellen.
Ich gehe zwingend davon aus, dass sich alle Sportler/innen an die Vorgaben halten.
Ich bin mir auch sicher, dass eine Kontrolle der Einhaltung des Lockdowns erfolgen wird.
Mit sportlichem Gruß
Norbert Stranzinger
1.Vorsitzender TV 1868 Burghausen e. V.
Update vom 18.10.2020
Liebe Vereinsmitglieder,
seit ein paar Wochen dürfen unsere Sportler wieder Indoor, unter Einhaltung unseres Hygieneschutzkonzeptes, trainieren.
Leider hat sich in den letzten Tagen die Corona-Pandemie wieder drastisch verschlechtert. Auch wenn zum heutigen Stand der Landkreis Altötting noch keine Hotspot-Region ist, dürfen wir nicht leichtsinnig werden. Die behördlichen, wie die TV1868 Vorgaben gelten nach wie vor für den Sportbetrieb unseres Vereins. Ich appelliere mit Nachdruck an Sie, sich weiterhin an die Hygienevorschriften zu halten. Scheuen Sie sich nicht andere Mitglieder, die die Vorgaben ignorieren, anzusprechen.
Ausgenommen der Rundenwettkämpfe muss weiterhin auf Turniere mit externen Sportlern verzichtet werden.
Nur wenn wir uns gemeinsam an die Vorgaben halten, haben wir eine Chance unseren Sportbetrieb aufrecht zu halten.
Bleiben Sie gesund!
Mit sportlichem Gruß,
Norbert Stranzinger
1. Vorsitzender TV 1868 Burghausen e.V.
Update vom 05.09.2020
Liebe Vereinsmitglieder,
die bayerische Staatsregierung hat am 01.09.2020 die Gültigkeit der 6. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zumindest bis zum 18. September 2020 verlängert. Auf Basis dieser behördlichen Anordnungen gelten für uns nach wie vor die bekannten Einschränkungen.
Das bedeutet auch, dass in den Kontaktsportarten weiterhin keine Wettkämpfe erlaubt sind. Dies gilt sowohl indoor als auch outdoor.
In den Abteilungen des Vereins arbeiten wir nun mit Hochdruck an einem update des Belegungsplanes, der schnellstmöglich in Kraft treten soll. Bis dahin gilt der aktuelle Belegungsplan mit den derzeitigen Sportangeboten.
Auch wenn bei einigen das Verständnis für die Corona-bedingten Einschränkungen im Sport fühlbar schwindet, ist unsere Vorgehensweise alternativlos. Wir gehen so vor, weil dies die behördlichen Vorgaben verlangen. Und nicht weil es uns Spaß macht.
Wir bitten Sie, unsere Vorgehensweise in der Kommunikation und in der Umsetzung nach innen und außen zu unterstützen.
Herzlichen Dank!
TV 1868 Burghausen e.V.