Aktuelle Info’s der Stadt Burghausen finden Sie auf
https://www.burghausen.de/wissenswertes/informationen/aktuelles/coronavirus.html
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie sicher alle mitverfolgt haben, beginnt aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens am Montag, 2. November 2020 ein bundesweiter „Lockdown light“.
Der aktuelle Inzidenzwert für den Landkreis Altötting liegt bei 94,2 (Stand 30.10.2020, 0:00 Uhr). Der aktuelle Wert wird täglich auf der Homepage des RKI veröffentlicht: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/ (auf den Landkreis AÖ in der Karte klicken, dann öffnet sich ein Infofenster). Diese Quelle ist jeweils aktueller als die Homepage des Landratsamtes und des LGL.
Durch Ministerpräsident Dr. Markus Söder wurden in der gestrigen Pressekonferenz die Anwendung aller Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch auch für Bayern bestätigt.
Wichtig ist die Einhaltung der Kontaktbeschränkung im öffentlichen und privaten Bereich:
Diese ist begrenzt auf die Angehörigen von insgesamt zwei Hausständen und daraus nur max. zehn Personen, bzw. aufgrund der aktuellen Inzidenzlage im Landkreis Altötting (> 50) max. fünf Personen aus höchstens zwei Hausständen!
Das bedeutet für Stadt Burghausen, dass mit Wirkung von Montag, 2. November 2020, bis voraussichtlich einschließlich Montag, 30. November 2020 folgende Einrichtungen geschlossen werden:
– Museen
– Freizeitheim und Jugendzentrum
– Bäder
– Sportanlage St. Johann und Sportpark Lindach
– Ankersaal
– Stadtsaal
– Bürgerhaus (nicht Bürgerinfo und VHS-Kurse)
– Jazzkeller
Bis auf Weiteres bleiben geöffnet:
– Rathaus
– Stadtbibliothek
– Winterbadestelle Wöhrsee
– Motorikpark
– Trimm-Dich-Pfad
– Tourist-Info (Stadtplatz und Burg)
– Musikschule
– Mautnerschloss (nur VHS-Kurse)
In diesen Betrieben und Einrichtungen läuft der Betrieb normal weiter, wobei nach wie vor selbstverständlich die schon publizierten Verhaltensregeln im Umgang untereinander und mit Besucherinnen und Besuchern zu beachten sind (AHA+A+L-Regel siehe Anhang).
Leider liegt uns der endgültige Text der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die ab Montag, 2. November 2020 Gültigkeit hat, immer noch nicht vor, so dass wir an der einen oder anderen Stelle sicher noch nachschärfen müssen. Sobald dies möglich ist, geben wir die Informationen weiter.
Über die Umsetzung im Fall der angekündigten Ausrufung des Katastrophenfalls werden wir bei Bedarf informieren.
Mit besten Grüßen
STADT BURGHAUSEN
Geschäftsstelle des Bürgermeisters
Im Auftrag
Werner Lechner
Rathaus
Stadtplatz 112 | 84489 Burghausen
T +49 8677 · 887-210 | F +49 8677 · 887-222 | M +49 151 · 12671545
| www.burghausen.de